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Energiepreispauschale
Jeder aktive Berufstätige soll einmalig 300 € wegen gestiegenen Energiekosten erhalten. Die Auszahlung erfolgt entweder über eine Steuererklärung 2022 oder über den am 01.09.22 gültigen Arbeitgeber. Die Pauschale soll grds. steuerpflichtig, aber nicht SV-pflichtig sein. Fragen Sie gern bei uns nach.