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MoPeG - Wachstumschancengesetz
Der Gesetzgeber hat mit dem MoPeG grundlegende Änderungen im § 705 BGB beginnend ab 01.01.2024 vorgenommen, die Auswirkungen auf GbR, OHG und KG haben, aber auch auf Grundstücksgemeinschaften bis hin in das Steuerrecht. Eintragungen einer Außen-GbR in ein Gesellschafts- und Transparenzregister können die Folge sein. Lassen Sie sich ggfs. dazu von rechtsberatenden Berufen beraten.
Das Wachstumschancengesetz ist noch nicht von der Regierung beschlossen. Lesen Sie zu möglichen Inhalten in unseren Newslettern.