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weitere Änderungen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat weitere Änderungen für 2022 und 2023 vor bzw. auf den Weg gebracht:
- Energiepreispauschale 300 € für Rentner Auszahlung im Dezember 2022 - für Studenten 200 € zu beantragen ab 2023 über eine noch zu schaffendes Antragsportal
- Erstattung Gaskosten im Dezember aufgrund eines fiktiven Verbrauches - vorerst kein Gasabschlag im Dezember - Verrechnung findet dann mit der Jahresabrechnung statt
- Gas- und Strompreisbremse - Wirkung wohl in den jeweiligen Bundesgebieten sehr unterschiedlich
- beide vorgenannten Hilfen werden für Bürger, die noch Solidaritätszuschlag zahlen müssen (Besserverdienende) dann wie ein geldwerter Vorteil zu versteuern sein.
- Anhebung Kindergeld ab 2023 von 219 € auf 250 € pro Kind pro Monat
- Anhebung Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer auf 1.230 € im Jahr
- Homeofficepauschale steigt auf 6 € am Tag und max. 1.260 € im Jahr
- Anhebung Grundfreibetrag um 561 € auf 10.908 € im Jahr
- Anhebung Sparerfreibetrag von 801 € auf 1.000 € pro Person und Jahr
- Anhebung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 € auf 4.260 €
- neuer Abschreibungssatz für Wohngebäude mit Fertigstellung ab 01.07.23 auf 3 %
- voller Abzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben
- Bürokratieabbau bei Photovoltaikanlagen - Verbesserung im Rahmen der Freistellung zur Umsatz- und Ertragssteuern